Sachverstand mit Brief und Siegel

In der Pferdewelt gibt es eine Vielzahl selbsternannter „Experten“, „Gutachter“ oder „Sachverständiger“. Diese Bezeichnungen sind gesetzlich nicht geschützt, daher kann sich jeder so bezeichnen. Nur die behördlich geprüften „Öffentlich bestellten und vereidigten (oder beeidigten) Sachverständigen“ garantieren Unabhängigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Sachkunde – und nur diese dürfen den Rundstempel benutzen und werden ins Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) aufgenommen.

Im Jahr 2008 habe ich vor dem Sachverständigenausschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München meine 35 Jahre Pferdeerfahrung und Sachkunde unter Beweis gestellt. Hierfür wurde mir von der Regierung von Oberbayern die Bezeichnung „Öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige für Zucht, Haltung und Bewertung von Pferden (einschließlich Sportpferden)“ verliehen.