Warum Pferde Rechtsbeistand benötigen:

Wussten Sie, dass nach deutschem Recht Pferde seit dem Jahr 2002 als ganz normale Handelsware wie Autos und Waschmaschinen betrachtet werden?

Wussten Sie, dass die Vertragsklausel „gekauft wie gesehen und probegeritten, jegliche Haftung ist ausgeschlossen“ auch für den privaten Pferdeverkäufer erhebliche Haftungsrisiken bergen kann?

Wussten Sie, dass viele Formularverträge unwirksam sind?

Viele dieser Online-Verträge entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtslage und sind daher im Streitfall nichts wert. Ein Laie kann das nicht erkennen. Nur im Rahmen einer fachkundigen Beratung beim Vertragsabschluss ist Rechtssicherheit gewährleistet, denn der Teufel steckt im Detail. Deshalb sollte jeder Vertrag individuell auf die Bedürfnisse und Absichten beider Parteien zugeschnitten werden. Standardverträge, die im Internet zum Herunterladen kostenlos oder gegen kleines Entgelt zur Verfügung gestellt werden, können das nicht leisten. Ich halte solche Download-Angebote – übrigens auch die der großen Reitsport-Institutionen – für unseriös, daher gibt es so etwas auf dieser Website nicht.

Ihr Pferd sollte Ihnen ein individuelles Vorgehen wert sein.